Krankheitsbedingter Rückstand

Beratung aller Interessierten, die nach einer Weiterbildung mit T@keLaw suchen.

» Do 20. Nov 2014, 10:20

Hallo an alle,

ich bin zwar schon seit 01.05. dabei, konnte aber aufgrund einer schweren Erkrankung lange (4 Monate) nichts machen. Im normalen Studium müssen ja nach einem Semester, also 6 Monaten, die ersten Prüfungen abgelegt werden.
Dies war mir bis dato nicht möglich. Ist es schlimm, wenn ich das erste Semester nicht nach 6 Monaten abschließe? Sondern eben erst nach z.B. 9 ? Gibt es zeitliche Vorschriften was die Prüfungen angeht?

Ich wäre euch dankbar für eine Antwort. Ich habe Angst, dass ich jetzt irgendwelche Nachteile davon habe...oder zu irgendwas nicht zu gelassen werde...

Liebe Grüße, Nicole
Nicci_Paul
 
Beiträge: 7

» Do 20. Nov 2014, 10:45

Hallo Nicci_Paul,

Ihre Angst ist verständlich aber im Wirtschaftsrecht online Studiengang unnötig. Sie können sich für das Studium die Zeit nehmen, die Sie brauchen. Und das ist nur ein Vorteil Ihres Studiums. Zudem brauchen Sie auch nicht unbedingt in der Reihenfolge der angegebenen Module pro Semester zu bleiben, Sie können einige vorziehen und andere später beginnen. Da die Prüfungen etwa alle Monate geschrieben werden können, haben Sie auch dort keine zeitlichen Begrenzungen.
Aufgrund einer Erkrankung könnten Sie sich zudem für ein Semester beurlauben lassen. Dazu kann Ihnen die HFH genaue Auskunft geben.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Freundliche Grüße,
SupportHFH
SupportHFH
 
Beiträge: 63

» Do 20. Nov 2014, 13:37

Hallo,

vielen lieben Dank für die schnelle und vor allem beruhigende Antwort.

Danke auch für den Tipp. Ich setze mich mal mit der HFH in Verbindung.

Ich wünsche noch einen angenehmen Tag.

Liebe Grüße

Nicole
Nicci_Paul
 
Beiträge: 7

» Mi 22. Jun 2016, 08:34

Hallo zusammen,

ich weiß dass dieser Beitrag schon fast zwei Jahre zurück liegt, aber ich hätte hierzu die Frage ob das mit dem Beurlauben klappt, bzw. möglich ist?

Ich möchte mich für den Master Wirtschaftsrecht online immatrikulieren. Meine Frage als junge Frau ist nun: wenn ich während des Studiums schwanger werden würde, könnte ich mich ein Semester beurlauben lassen, ohne die Studiengebühren weiter zahlen zu müssen, oder fallen die dann trotzdem an?

Danke für die Antworten.

Aleena
Aleena
 
Beiträge: 24

» Mi 22. Jun 2016, 09:14

Hallo Aleena,

Sie können selbstverständlich Urlaub beantragen, und eine Schwangerschaft ist zudem ein wichtiger Grund.
Bitte wenden Sie sich an Frau Kopp an der HFH und lassen Sie sich über die Einzelheiten beraten.

Freundliche Grüße
SupportHFH
SupportHFH
 
Beiträge: 63


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