Anerkennen der Prüfungsleistungen JA oder NEIN

Beratung aller Interessierten, die nach einer Weiterbildung mit T@keLaw suchen.

» Fr 16. Okt 2015, 09:54

Hallo liebe Leserinnen und Leser,

ich möchte heute meine Erfahrungen hinsichtlich Anerkennungen mit Ihnen teilen.

Ich sage gleich vorab, ich habe es bereut, die Leistungen aus meinem anderweitigen Studium anerkennen lassen zu wollen. Zwar wurden mir diese ohne jegliche Schwierigkeiten anerkannt, ABER...

Während des Studiums habe ich festgestellt, dass ich viel bessere Noten bekämme, hätte ich die Prüfungsleistungen abgelegt, zumal die Fächer doch SO WIE SO gelernt werden müssen, da führt kein Weg vorbei. Einfach nur darum, das die meisten Fächer aufeinander aufgebaut sind. Warum denn nicht noch die Prüfung ablegen, gelernt wird ja eh.

Leider ging es bei Richtung Enttäuschung über anerkannte Prüfungsleistungen. Anerkannt wurden die Zensuren im Intervall 2,7 bis 3,3. Dabei waren die Noten für abgelegte Prüfungen im Studium Wirtschaftsrecht eher 1,0 bis 1,7. Nachgerechnet wäre der Durchschnitt OHNE Anerkannte Leistungen wesentlich besser als MIT.

Das möchte ich allen Anerkennungswilligen auf den Weg mit geben. Bitte Anerkennen NUR, wenn es wirklich super Zensuren sind, ansonsten Finger weg davon, denn es bringt Sie nicht am Lernen vorbei!

Viel Glück im Studium!

Ehem. Studentin
Julia Daungauer

P.S: Stehe für weitere Fragen zur Verfügung ;)
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Julia D
 
Beiträge: 4

» Sa 17. Okt 2015, 11:40

Ich habe meine abgelegten Prüfungen auch anerkennen lassen, aber im Notenblatt steht dafür keine Zensur, sondern nur ein J.

Klar muss man noch einmal alles lernen, aber ich finde es gut, nicht noch einmal die Prüfungen ablegen zu müssen. Auch hätte ich das Studium nicht begonnen, wenn mir nicht viele Fächer angerechnet worden wären.

Vielleicht kannst du ja noch mit dem Prüfungsamt sprechen, ob du einen Antrag auf Nichtanrechnung der Prüfungsleistungen stellen kannst?
AndreaC
 
Beiträge: 7
Wohnort: Berlin

» Sa 17. Okt 2015, 13:45

Hallo Julia,

deine Nachricht verwundert mich jetzt sehr. Ich will mir die 30 "übrigen" ECTS für den LL.M. ebenfalls aus Rechtsmodulen meines M.A. anerkennen lassen. Dass dies so möglich ist wurde mir auch schon schriftlich bestätigt. Auf Nachfrage, welche Module denn genau anerkannt werden (eben wegen der Note), wurde mir mündlich mitgeteilt, dass dies unerheblich sei, da diese 30 ECTS (egal ob aus Brückenkursen, anderen Vertiefungen oder eines anderen Studiums) ohnehin nicht in die Endnote eingerechnet werden.

Würde mich diesbezüglich über Aufklärung von offizieller Seite oder Erfahrungen anderen Absolventen freuen.
Beste Grüße

Peter
Pangerl86
 
Beiträge: 79
Wohnort: München


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